Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Gartengestaltungsleistungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Stefan Keiser Gartengestaltung (nachfolgend “Auftragnehmer”) und dem Kunden (nachfolgend “Auftraggeber”) über Leistungen im Bereich Gartengestaltung und Landschaftsbau.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande. Vorangebote und Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
Ablauf:
1. Unverbindlicher Vor-Ort-Termin und Beratung
2. Erstellung eines Angebots/Kostenvoranschlags
3. Annahme durch den Auftraggeber (schriftlich, per E-Mail oder mündlich mit schriftlicher Bestätigung)
4. Schriftliche Auftragsbestätigung durch Auftragnehmer
3. Leistungsumfang
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung und ggf. vorhandenen Plänen und Skizzen.
Typische Leistungen umfassen:
- Gartenplanung und -entwurf
- Natursteinarbeiten (Mauern, Treppen, Terrassen, Wege)
- Holzarbeiten (Terrassen, Sichtschutz)
- Wassertechnik (Schwimmteiche, Naturpools)
- Gartenbeleuchtung
- Pflanzung und Begrünung
- Gartenpflege (optional)
Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im Angebot genannten Preise. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Zahlungsmodalitäten:
Bei größeren Projekten erfolgt die Zahlung typischerweise in Teilbeträgen (Anzahlung bei Auftragserteilung, Zwischenzahlung bei Materialbeschaffung bzw. Baubeginn, Restzahlung nach Abnahme). Die konkrete Aufteilung sowie die prozentualen Anteile werden im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung individuell vereinbart.
Zahlungsziel: 14 Tage netto nach Rechnungsdatum, sofern im Angebot nicht anders vereinbart.
Zahlungsarten: Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto. Barzahlung nur nach gesonderter Vereinbarung.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (bei Verbrauchern) bzw. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (bei Unternehmern) gemäß § 288 BGB berechnet. Das Recht, weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen, bleibt vorbehalten.
5. Ausführungsfristen und Termine
Vereinbarte Fristen und Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Die Einhaltung von Fristen setzt die rechtzeitige Mitwirkung des Auftraggebers voraus.
Planungsphase: In der Regel 2–3 Wochen
Ausführungszeit: Je nach Projektumfang, wird im Angebot spezifiziert
Witterungsbedingte Verzögerungen sowie unvorhersehbare Ereignisse (höhere Gewalt) berechtigen zur angemessenen Verlängerung der Ausführungsfristen.
6. Gewährleistung
Für erbrachte Leistungen gilt die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren ab Abnahme.
Mängelansprüche:
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.
Nacherfüllung:
Der Auftragnehmer hat zunächst das Recht zur Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen.
Ausschlüsse:
Für natürliche Materialien (Holz, Naturstein, Pflanzen) gelten die üblichen Toleranzen. Farbabweichungen, natürliche Maserungen und artspezifische Eigenschaften von Pflanzen stellen keine Mängel dar.
7. Haftung
Der Auftragnehmer haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
8. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien und Pflanzen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
10. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Anwendbares Recht: Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand: Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers vereinbart, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Individuelle Vereinbarungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden den Rahmen unserer Zusammenarbeit. Da jedes Gartenprojekt unterschiedliche Anforderungen mit sich bringt, werden folgende Punkte stets individuell im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung festgelegt:
- Konkrete Zahlungsmodalitäten (Anzahlung, Teilzahlungen, Schlusszahlung)
- Pflanzengarantien (Anwachsgarantie, Winterhärte) je nach Pflanzenart und Standort
- Besondere Bedingungen für Wassertechnik (Naturpool, Schwimmteich, Quellsteine)
- Pflegeleistungen, Nacharbeiten und Wartungsintervalle
Bei Fragen zu den AGB oder zu individuellen Regelungen sprechen Sie uns gerne an. Sofern relevant, orientieren wir uns an den Muster-Vertragsbedingungen des Fachverbands Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (GaLaBau) sowie an den einschlägigen Bestimmungen des BGB-Werkvertragsrechts.